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HRI Büros im UG des RehaKlinikums Bad Säckingen
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Weiterentwicklung des Peer Review-Verfahrens – Entwicklung von Kategorien zur Begründung gravierender Mängel bei der Beurteilung der „Zusammenfassenden Bewertungen“ der Bereiche der Checkliste (somatischer Indikationsbereich)

Hintergrund
Im Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung Bund und im QS-Reha®-Verfahren der gesetzlichen Krankenkassen wird das Peer Review-Verfahren zum Screening der Prozessqualität in der medizinischen Rehabilitation eingesetzt. Ein Ziel des Verfahrens ist die Schwachstellenanalyse, die es ermöglichen soll, konkrete Verbesserungspotentiale abzuleiten. Um dies zu erreichen, erhalten die Kliniken eine Rückmeldung der eigenen Ergebnisse im Vergleich zu anderen Einrichtungen in Form von Häufigkeitsverteilungen der Beurteilungen für jedes Merkmal der Checkliste. Ziel des Projekts war es, die Begründungen für gravierende Mängel in den Rückmeldungen an die Kliniken detaillierter darzustellen und so deren Nutzen zu erhöhen.

Projektbeschreibung und Projektablauf
Grundlage für die Durchführung des Peer Review-Verfahrens ist die Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale. Bewertungskriterien für die einzelnen Merkmale sind im Manual zur Checkliste definiert.

Innerhalb der Checkliste qualitätsrelevanter Prozessmerkmale nimmt die zusammenfassende Bewertung der Bereiche eine Sonderstellung ein. Der Peer hat die Aufgabe den gesamten Bereich (z.B. Anamnese) übergreifend zu beurteilen. In dieses Urteil fließen einerseits die Bewertungen der Einzel-Items des Bereichs ein, andererseits wird das Urteil durch den „klinischen Gesamteindruck“, den der Peer durch die Dokumentation des Behandlungsprozesses erhält, bestimmt. Konkrete Beurteilungskriterien für die zusammenfassenden Bewertungen sind nicht benannt. Dadurch bleibt die Ergebnisrückmeldung an dieser Stelle undeutlich, was besonders für die Beurteilungskategorie „gravierende Mängel“ problematisch erscheint und eine konkrete Analyse der Schwachstellen erschwert.

Aus diesem Grund erschien es sinnvoll, nach Möglichkeiten zu suchen, um die Beurteilung „gravierender Mängel“ im Bereich der zusammenfassenden Bewertungen zu begründen. Auf der Grundlage des Manuals wurden deswegen Kategorien entwickelt, die der Peer per Ankreuzen wählen kann, um seine Entscheidung zu begründen. Der Prozess der Kategorienbildung wurde in drei Phasen durchgeführt:

  • Entwurf der Kategorien durch das Forschungsinstitut,
  • Diskussion und Formulierung der Kategorien im Rahmen eines eintägigen Workshops mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie Schulungs-Peers,
  • Postalische Befragung von 200 zufällig gewählten Peers zur Beurteilung der Kategorien hinsichtlich Relevanz und Verständlichkeit.

Implementation der Weiterentwicklung und Ausblick
Nach der Formulierung der neuen Kategorien wurde die Checkliste umgestaltet und das Manual um entsprechende Vorgaben ergänzt. Das überarbeitete Dokument steht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund zu Download bereit. Erste Peer-Schulungen auf der neuen Grundlage fanden im Frühjahr 2008 statt. Diese Arbeitsschritte wurden durch die Deutsche Rentenversicherung Bund durchgeführt. Die neu entwickelten Kategorien wurden nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund von den Peers mit hoher Akzeptanz in das Verfahren integriert. Nach der erfolgreichen Weiterentwicklung des Verfahrens für die somatischen Indikationsbereiche soll im nächsten Schritt die Checkliste „Psychische und Abhängigkeitserkrankungen“ überarbeitet werden. Auch dieses Projekt wird am Hochrhein-Institut an der Rheumaklinik Bad Säckingen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt.

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