„Computergestütze Entscheidungshilfen zur Bewertung von Reha-Anträgen“ (CEBRA-Projekt)

„Computergestütze Entscheidungshilfen zur Bewertung von Reha-Anträgen“ (CEBRA-Projekt)

Das CEBRA-Projekt zielte darauf ab, ein Verfahren zu entwickeln, das bei Reha-Anträgen computergestützt eine Vorbewertung der Reha-Bedürftigkeit nach einheitlichen transparenten Kriterien vornimmt, so dass die Anträge mit einer entsprechenden Empfehlung zur endgültigen Entscheidung an den Sozialmedizinischen Dienst (SMD) weitergeleitet werden können. Dazu wurden die vorliegenden Handbücher und Leitlinien zur Beurteilung von Reha-Anträgen analysiert mit dem Ziel, die wesentlichen Kriterien zur Beurteilung von Reha-Bedürftigkeit zu identifizieren und in messbare Parameter zu übersetzen. Auf dieser Grundlage wurde ein Arztbogen und ein Fragebogen für Antragsteller entwickelt, mit denen Daten zu den relevanten Parametern erhoben werden können. Sodann wurden Algorithmen definiert, die bestimmte Kombinationen dieser Parameter einer abschließenden Empfehlung zuordnen.

Von Oktober 2004 bis März 2005 ist eine Pilotstudie durchgeführt worden, die parallel zu den Entscheidungsvorgängen bei der Rentenversicherung (RV) ablief und keinerlei Einfluss auf die Entscheidungen der RV hatte. In die Pilotstudie wurden insgesamt 436 Antragsteller aufgenommen, von denen jeweils ein Arztbogen und ein Fragebogen für Antragsteller vorlagen. Die Empfehlungen durch das CEBRA-Programm sind abschließend mit den Entscheidungen verglichen worden, die in den betreffenden Fällen von der RV getroffen worden waren.

Bei der Auswertung zeigte sich, dass die eingesetzten Algorithmen in der Lage sind, die im Hinblick auf die Reha-Bedürftigkeit wenig belasteten und nach eigener Einschätzung wenig erwerbsgefährdeten Antragsteller von den stärker bzw. sehr stark belasteten eindeutig und in inhaltlich plausibler Weise zu trennen. Beim Vergleich der CEBRA-Bewertungen mit den Entscheidungen der RV ergab sich zunächst, dass das Verhältnis von Bewilligungen zu Ablehnungen – nach Ausschluss der Ablehnungen aus formalen Gründen – mit jeweils ca. 80 : 20 in beiden Verfahren gleich ist. Damit führt das CEBRA-Verfahren nicht zu Veränderungen beim Verhältnis der Bewilligungen zu den Ablehnungen. Wird der Vergleich zwischen beiden Verfahren auf die einzelnen Fälle bezogen, zeigt sich allerdings keine überzufällige Übereinstimmung. Der Grund für dieses Ergebnis dürfte u.  a. darin zu suchen sein, dass zwar dieselben Personen beurteilt wurden, dass aber die Informationen, die den Entscheidungen in jedem der beiden Verfahren zugrunde lagen, nicht dieselben waren und möglicherweise große Unterschiede aufwiesen. Als zusammenfassende Bewertung des CEBRA-Verfahrens kann festgehalten werden, dass es wesentlich zu einer Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen und zu einer Erhöhung der Beurteilungsobjektivität bei den Entscheidungen des SMD beitragen kann.

Publikation
Gerdes N, Karl E-L, Jäckel WH (2007): Computergestützte Entscheidungshilfen zur Bewer-tung von Reha-Anträgen. Die Rehabilitation, 46; 16-23